Nicht jedes Kind, das geboren wird, hat zwei Elternteile und ist gewollt. Viele Kinder kommen zur Welt, weil ihre Eltern beim Geschlechtsverkehr nicht richtig verhütet haben. Entscheidet man sich dennoch für den Nachwuchs, so stehen einige Fragen an, die geklärt werden müssen. Allen voran natürlich das Besuchsrecht und auch das Sorgerecht. Personen, die keine Ehe oder Beziehung führen haben trotzdem ein Recht auf das Kind. Manchmal ist es jedoch nicht so einfach eine Lösung zu finden, mit der beide Elternteile zufrieden zu stellen sind. Trennt sich der eine Partner während der Schwangerschaft kommen auf die Mutter sehr hohe Kosten zu. Sie muss das Kind gut versorgen.
Lebt das Kind bei der Mutter, so ist der Vater dazu verpflichtet, dass er Unterhalt für das Baby bezahlt. Die Höhe des Unterhalts ist immer abhängig vom Gehalt des Partners. Hat dieser nichts zu geben, so wird man ihn auch nicht belangen können. Meistens muss die Unterhaltsfrage vor Gericht geklärt werden. Viele Väter sind aber auch bereit Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Manche hingegen versuchen unterzutauchen und ganz zu verschwinden, dass sie sich vor dieser Pflicht drücken können. Eine Detektei kann aber den Vater finden. Ist er dann endlich gefunden, kann dieser auch herangezogen werden. Die Unterhaltsfrage ist oft nicht ganz einfach zu klären. Kindergeld aber auch das Gehalt der Mutter spielen eine Rolle. Alle Faktoren müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Das Umgangs- und Besuchsrecht hängt sehr eng mit dem Unterhalt zusammen. Viele Mütter sind der Meinung, dass die Väter ihre Kinder nur sehen dürfen, wenn diese auch dafür zahlen. Beides wird aber nicht von den Eltern entschieden, sondern ein Richter wird entscheiden, ob man das Kind sehen darf oder nicht. Manchen Vätern wird das Besuchsrecht auch entzogen, weil diese nicht in der Lage sind sich um die Kinder gut zu kümmern. Unterhalt für uneheliche Kinder ist ein schwieriges Pflaster und sollte mit professioneller Hilfe geklärt werden.
